Blaulichtwirkung

Unter dem Begriff «Blaulichtwirkung» wird viel über das Gesundheitsrisiko für den Menschen als Folge der Bestrahlung durch Licht von Quellen wie zum Beispiel LED berichtet. Der FVB stellt Ihnen Expertisen und Studien zur Verfügung, die der Aufklärung und damit der Sicherheit zu dieser Thematik dienen.

«Blaulichtwirkung» durch optische Strahlung (400 bis 500 nm)

28. Februar 2019 – Die blaue Strahlung (Blaulicht 400nm bis 500nm) ist ein fester Bestandteil der spektralen Zusammensetzung des Tageslichts. Die blauen spektralen Anteile sind notwendig, um mit dem menschlichen Auge scharf sehen zu können. Ebenso sind diese Anteile biologisch wichtig, um den zirkadianen Rhythmus (Wach / Schlaf Rhythmus) zu steuern. Werden diese Anteile zu stark gefiltert, kann das zur Beeinträchtigung der Sehleistung führen.

Verschiedene Quellen warnen vor unkontrollierter optischer Strahlung und deren möglichen fotobiologischen Gefährdung fürs menschliche Auge.

Bei der Beurteilung der fotobiologischen Gefährdung durch optische Strahlung unterscheidet man verschiedene Wellenlängenbereiche (UV-, sichtbare und IR-Strahlung). Das Hauptaugenmerk ist hierbei auf die Eindringtiefe in das menschliche Gewebe gerichtet. Es sind nur Haut und Auge betroffen, da optische Strahlung nicht tief ins Gewebe eindringt. UV- und IR-Strahlung werden bereits in den äußeren Gewebeschichten absorbiert.

Die Gefährdung und die angegebenen Grenzwerte sind abhängig von der erzeugten Beleuchtungsstärke einer Lichtquelle bzw. der Leuchte und nicht von deren Abmessungen. Das bedeutet, dass sich in erster Näherung das Risiko in Abhängigkeit der Lichtstärkeverteilung und des Quadrats des Abstands verändert (d. h. Halber Abstand zur Quelle bedeutet vierfaches Risiko respektive das Gegenteil bei Erhöhung des Abstandes).

Anders verhält es sich bei der Blaulichtgefährdung. Da diese Strahlung die Hornhaut des Auges durchdringt und durch die Augenlinseauf der Netzhaut abgebildet wird, ist die Gefährdungvon der Größe der Quelle abhängigund die Grenzwerte liegen in Strahldichte vor.

Die Leuchtdichte einer Quelle ist vom Abstand unabhängig, wodurch sich die Gefährdungsbeurteilung nicht unmittelbar mit einer Abstandsvariation verändert. Erst bei ausreichendem Abstand zur Lichtquelle bzw. Leuchte kommt es durch die ständigen unbewussten und unwillkürlichen Bewegungen des Auges (Sakkaden) zu einem „Verschmieren“ auf der Netzhaut und somit zu einer Reduzierung der Gefährdung.

Die fotobiologische Klassifizierung von Leuchtmitteln und Leuchten wird in folgend genannten Normen beschrieben:

Fotobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen
IEC 62471:2006 DIN EN 62471, SN EN 62471 respektive neu EN 60598-21 (2015)

CLO Constant Light Output ist eine Methode um grosse Lichtstrom Degradationen zu kompensieren (Verwendung von „preiswerten LED Chip“ oder zu hohe Betriebstemperaturen, zu hohe Bestromung). Werden hochwertige LED verbaut (z.B. L90) erübrigt sich die Anwendung von CLO und steigert die Effizienz über die Lebensdauer.

Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) hat Normen zur Arbeitsweise von LED-Leuchten und LED-Module erarbeitet.

Empfehlung des FVB

Es ist wissenschaftlich gesichert, dass eine Blaulichtschädigung der Augennetzhaut durch die übliche Beleuchtung am Arbeitsplatz (auch mit LED-Leuchten) nicht auftritt. Diesbezüglich unbedenklich ist auch das Licht von Bildschirmgeräten. Voraussetzung dazu ist, dass der Hersteller die Prüfung nach den entsprechenden gültigen Normen, insbesondere der EN 60598-21 (2015) durch die CE Kennzeichnung bestätigt. Eine Angabe der Risikogruppen ist nicht nötig und ermöglicht keine Qualifizierung der Leuchte. Ihre Angabe darf daher nicht gefordert werden.

FVB Merkblatt A 2-2019_V5: Ausschreibungsanforderungen «Blaulichtwirkung» durch optische Strahlung (400 bis 500 nm)
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Blaulichtschädigung der Augen-Netzhaut

11. März 2019 – Wissenschaftliche Erkenntnisse von Prof. Dr. Christoph Schierz, TU Ilmenau/FG Lichttechnik

Durch die Pupille und die Augenlinse ins Auge gelangende optische Strahlung (UV, VIS, IR) von intensiven Lichtquellen (z. B. LED-Scheinwerfer) kann die Netzhaut gefährden. Eine solche photobiologische Schädigung entsteht hauptsächlich durch den Blauanteil im Lichtspektrum. Das Einhalten von Strahldichte-Grenzwerten (z.B. EU-Richtlinie) vermeidet diese unmittelbare Gefährdung. Inzwischen erhärtet sich aber der Verdacht, dass über Jahrzehnte hinweg die viel geringeren, in der Beleuchtungspraxis vorkommenden Strahldichten zur altersbedingten Makuladegeneration (AMD) beitragen können. Möglicherweise wirken dieser Gefährdung aber die Rotanteile des Spektrums reparierend entgegen.

Fordern Sie eine Langfassung der wissenschaftlichen Erkenntnisse per E-Mail an.

CIE Positionspapier zur Gefährdung durch Blaulicht

20. Juni 2019 – Die Internationale Beleuchtungskommission – auf Grund ihres französischen Titels «Commission Internationale de l´Eclairage» auch CIE genannt – widmet sich der weltweiten Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch in allen Fragen der Wissenschaft und Technik des Lichts und der Beleuchtung, der Farbe und des Sehens, der Photobiologie und Bildtechnik.

Mit starken technischen, wissenschaftlichen und kulturellen Grundlagen ist die CIE eine unabhängige und gemeinnützige Organisation, die den Mitgliedsländern auf freiwilliger Basis dient. Seit ihrer Gründung im Jahr 1913 gilt sie als die kompetenteste internationale Autorität auf dem Gebiet Licht und Beleuchtung. Als solches ist die CIE von der ISO als internationales Normungsgremium anerkannt, welches internationale Normen zu den Grundlagen von Licht und Beleuchtung veröffentlicht.

Das Positionspapier der CIE werden vom Vorstand der CIE genehmigt, zu dem die Direktoren aller CIE-Divisionen (die Gremien, die die wissenschaftliche Arbeit der CIE durchführen) gehören, nachdem sie zuvor die Zustimmung der zuständigen Technischen Komitees der CIE sichergestellt haben.

CIE Positionspapier zur Gefährdung durch Blaulicht

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