Leuchtenumbau auf LED

Sicherheit, Produktehaftung und Urheberrecht beim Leuchtenumbau auf LED Immer häufiger werden Leuchten auf LED umgerüstet. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:

LED-Retrofitlampen

LED-Retrofitlampen werden als Ersatz für die Originallichtquelle eingesetzt. An der umzurüstenden Leuchte erfolgen keine Eingriffe.

  • Die eingesetzte Retrofitlampe muss die Originallampe ersetzen können. Der Lichtquellentyp auf dem Typenschild der Leuchte muss auf der Herstellerangabe der Ersatzlampe bestätigt sein.
  • Dimmbare Leuchten ausschliesslich mit dimmbaren Retrofitlampen ausrüsten.
  • Leuchten mit elektronischen Betriebsgeräten nur mit Retrofitlampen bestücken, die für den Betrieb mit diesen Geräten geeignet sind. Unbedingt die Kompatibilitätslisten der Hersteller beachten!
  • Die Sicherheitshinweise der Retrofit-Lampenhersteller sind zwingend zu befolgen.

Konversionslampen

Konversionslampen ersetzen, ähnlich wie Retrofitlampen, die Originallichtquelle. Für den Betrieb muss die Leuchte aber baulich verändert werden. Dies könnte das Entfernen des BG oder die Veränderung der Innenverdrahtung sein.

Für Konversionslampen gelten die gleichen Anforderungen wie beim Retrofit-Kit.

Retrofit-Kit

Für den Einbau eines Retrofit-Kit wird eine Leuchte geöffnet, baulich verändert und wieder zusammengebaut. Das umgebaute Produkt gilt nach NEV als neu in Verkehr gebracht mit folgenden Konsequenzen:

  • Der Umbauer muss ein neues Typenschild mit seinem Namen auf der Leuchte anbringen
  • Er muss eine Konformitätserklärung für die umgebaute Leuchte vorlegen
  • Die Produktehaftung liegt neu beim Leuchtenumbauer
  • Wer ohne schriftliche Zustimmung eines Herstellers Leuchten verändert, kann mit dem Marken- oder Patentschutz in Konflikt geraten

Konversionslampen sind wie Retrofit-Kit zu behandeln.

Merkblatt zu Leuchtenumbau auf LED

Downloads
FVB Merkblatt: Leuchtenumbau auf LED

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