Blaulichtschädigung der Augen-Netzhaut

11. März 2019 – Wissenschaftliche Erkenntnisse von Prof. Dr. Christoph Schierz, TU Ilmenau/FG Lichttechnik

Durch die Pupille und die Augenlinse ins Auge gelangende optische Strahlung (UV, VIS, IR) von intensiven Lichtquellen (z. B. LED-Scheinwerfer) kann die Netzhaut gefährden. Eine solche photobiologische Schädigung entsteht hauptsächlich durch den Blauanteil im Lichtspektrum. Das Einhalten von Strahldichte-Grenzwerten (z.B. EU-Richtlinie) vermeidet diese unmittelbare Gefährdung. Inzwischen erhärtet sich aber der Verdacht, dass über Jahrzehnte hinweg die viel geringeren, in der Beleuchtungspraxis vorkommenden Strahldichten zur altersbedingten Makuladegeneration (AMD) beitragen können. Möglicherweise wirken dieser Gefährdung aber die Rotanteile des Spektrums reparierend entgegen.

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Weitere Informationen zu «Blaulichtwirkung»

  • «Blaulichtwirkung» durch optische Strahlung (400 bis 500 nm)

    28. Februar 2019 – Die blaue Strahlung (Blaulicht 400nm bis 500nm) ist ein fester Bestandteil der spektralen Zusammensetzung des Tageslichts. Die blauen spektralen Anteile sind notwendig, um mit dem menschlichen Auge scharf sehen zu können. Ebenso sind diese Anteile biologisch wichtig, um den zirkadianen Rhythmus (Wach / Schlaf Rhythmus) zu steuern. Werden diese Anteile zu stark gefiltert, kann das zur Beeinträchtigung der Sehleistung führen.

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  • CIE Positionspapier zur Gefährdung durch Blaulicht

    20. Juni 2019 – Die Internationale Beleuchtungskommission – auf Grund ihres französischen Titels "Commission Internationale de l´Eclairage" auch CIE genannt - widmet sich der weltweiten Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch in allen Fragen der Wissenschaft und Technik des Lichts und der Beleuchtung, der Farbe und des Sehens, der Photobiologie und Bildtechnik.

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